Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Marke NUTRITUS (nachfolgend „Anbieter"), betrieben von der CONIUNCTA GmbH, Breslauer Strasse 350, 90471 Nürnberg, insbesondere für die Erstellung von Kennzeichnungsdokumenten für Lebensmittel (Zutatenverzeichnis, Allergen-Kennzeichnung, Nährwertdeklaration, QUID, Pflichtangaben-Prüfung) nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV).
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter erstellt für den Kunden auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Rezeptur und Produktangaben die Kennzeichnungselemente nach Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011: das Zutatenverzeichnis in absteigender Gewichtsreihung mit Allergen-Hervorhebung nach Anhang II, die Nährwertdeklaration nach Anhang XV einschließlich des EU-Rundungsleitfadens, QUID-Angaben soweit erforderlich sowie eine Prüfung der übrigen Pflichtangaben.
(2) Die Nährwertdeklaration wird gemäß Art. 31 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 durch Berechnung aus bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werten der verwendeten Zutaten ermittelt. Jede Deklaration wird von einer fachlich qualifizierten Person des NUTRITUS-Teams geprüft und freigegeben.
(3) Auf Wunsch prüft der Anbieter zusätzlich fertige Etiketten oder Artwork gegen die Pflichtangaben der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Die finale Etikettengestaltung und das Inverkehrbringen des Produkts obliegen dem Kunden.
(4) Nicht geschuldet sind insbesondere: Laboranalysen (z. B. analytische Bestimmung von Nährwerten), die Beschaffung von Rohstoff-Spezifikationen beim Lieferanten des Kunden, die Bewertung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben nach Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sowie Rechtsberatung im Einzelfall. Solche Leistungen können gesondert vereinbart werden.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Anfrage über das Anfrage-Formular oder per E-Mail ist für den Kunden kostenlos und unverbindlich.
(2) Der Anbieter unterbreitet dem Kunden auf Grundlage der Anfrage ein Angebot in Textform (Festpreis, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Das Angebot ist, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
(3) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde übermittelt dem Anbieter die vollständige quantitative Rezeptur (alle Zutaten mit Mengenangaben), verfügbare Lieferanten-Datenblätter und Spezifikationen sowie zutreffende Angaben zu Produktart, Herstellungsprozess (z. B. Back- oder Trocknungsverlust), Verpackung und Nettofüllmenge.
(2) Der Kunde steht dafür ein, dass die übermittelten Angaben richtig und vollständig sind. Die Kennzeichnungsdokumente werden auf Grundlage dieser Angaben erstellt; Abweichungen der tatsächlichen Rezeptur oder des Herstellungsprozesses von den übermittelten Angaben gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Anbieter benennt fehlende Unterlagen konkret.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist mit Übergabe der finalen Kennzeichnungsdokumente bzw. der vereinbarten Arbeitsergebnisse fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Rückfragen und Änderungsschleifen bis zur Freigabe der Kennzeichnungsdokumente sind im Festpreis enthalten. Wünscht der Kunde nach erfolgter Freigabe eine Neu-Deklaration einer geänderten Rezeptur, erfolgt diese auf Grundlage eines neuen Angebots.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Rezepturen, Spezifikationen und alle weiteren nicht öffentlichen Informationen des Kunden behandelt der Anbieter streng vertraulich. Sie werden ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit die Weitergabe nicht zur Auftragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
(2) Der Zugriff auf Kundendaten ist systemseitig auf die mit dem Auftrag befassten Personen beschränkt; Zugriffe und Bearbeitungen werden in einem Audit-Log protokolliert.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Auftrags hinaus fort.
§ 7 Rechte an den Arbeitsergebnissen
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse (Zutatenverzeichnis, Nährwertdeklaration, Kennzeichnungsdokumente, Prüfberichte) für Kennzeichnungs- und regulatorische Zwecke zu nutzen.
(2) Die vom Anbieter genutzten Berechnungsmodelle, Datenbanken und Softwarekomponenten verbleiben beim Anbieter.
§ 8 Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Die Verantwortung für die Information über Lebensmittel nach Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 - insbesondere die Richtigkeit des Etiketts, unter dessen Name oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, die Rückverfolgbarkeitspflichten nach Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sowie die Kommunikation mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden - verbleibt beim Kunden als Lebensmittelunternehmer.
(2) Der Anbieter bewahrt die erstellten Unterlagen zur Unterstützung des Kunden auf; dies ersetzt nicht die eigenen Dokumentationspflichten des Kunden.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens nach dem geltenden Lebensmittelinformationsrecht und den einschlägigen Leitfäden (insbesondere den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und dem EU-Leitfaden zu Toleranzen und Rundung vom Dezember 2012 in der jeweils aktuellen Fassung).
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen (§ 4 Abs. 2).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.